Wirtschaftsstrafrecht

Unzählige Berührungspunkte mit dem Wirtschaftsstrafrecht machen es für Unternehmer unverzichtbar, sich schon frühzeitig präventiv mit der Vorbeugung von Straftaten im Betrieb auseinanderzusetzen.

Wirtschaftsstrafrecht: Straftaten mit Bezug zum Unternehmen

Unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts fasst man zahlreiche Rechtsgebiete zusammen, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit berührt werden können. Typische Delikte im Unternehmensumfeld sind beispielsweise:

  • Betrug
  • Untreue
  • Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit
  • Diebstahl geistigen Eigentums
  • Industriespionage
  • Umweltstraftaten
  • Baustraftaten
  • Insolvenz- und Steuerdelikte
  • Arbeitsstrafrecht
  • Verletzung der Buchführungspflichten
  • Zollstraftaten

Jeder Unternehmer kann in eine strafrechtlich relevante Situation geraten, selbst wenn er die Straftat nicht selbst begeht. Je nach Branche werden Unternehmen von sehr vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten berührt – niemand kann alle Rechtsvorschriften bis ins kleinste Detail kennen.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist zu komplex, um es im hektischen unternehmerischen Alltag stets im Blick zu behalten. Für Unternehmer ist es deshalb unverzichtbar, Straftaten vorzubeugen.

Unsere Services: Beratung und Verteidigung

Vorbeugung ist immer noch die beste Verteidigung. Deshalb beraten die Rechtsanwälte Barleben und Komm Sie bei allen im Unternehmensbereich strafrechtlich relevanten Themen wie:

  • Insolvenzstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Baustrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht (Verbands- bzw. Unternehmergeldbußen nach §§ 30, 130 OWiG)
  • Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Falls es bereits zur Anklage gekommen ist, stehen sie Ihnen selbstverständlich auch als versierte Prozessanwälte zur Verfügung. Mit ihrer mehrere Jahrzehnte umfassenden Erfahrung in Strafverfahren sorgen sie für eine Reduzierung Ihrer Strafe.Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unseren Experten. In Eilfällen kommen wir auch zu Ihnen, um Sie direkt vor Ort zu unterstützen, beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung. Rufen Sie uns an!

Die ideale Herangehensweise

Im Steuerstrafverfahren arbeiten der steuerliche Berater und der Strafverteidiger Hand in Hand. Idealerweise verfügen beide Berater über Kenntnisse aus Steuerrecht UND Strafrecht. So agieren nicht nur große Wirtschaftskanzleien, sondern auch unser Beraterteam aus Strafverteidigern und Steuerberatern. Unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how in beiden Bereichen sichern Sie sich allerdings aufgrund unserer schlankeren Kanzleistruktur zu deutlich attraktiveren Konditionen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein maßgeschneidertes Angebot!